LAUSADENT

Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen regeln die geschaeftlichen Beziehungen zwischen LAUSADENT und ihren professionellen Kundinnen und Kunden (B2B) sowie, sofern anwendbar, privaten Kundinnen und Kunden (Konsumentinnen/Konsumenten). Sie unterstehen dem schweizerischen Recht.

1. Zweck, Geltungsbereich und Definitionen

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten fuer alle Angebote, Bestellungen, Produktverkaeufe und Dienstleistungen zwischen LAUSADENT (nachfolgend «Verkaeufer») und ihren Kundinnen und Kunden.

Professionelle Kundschaft (B2B): juristische oder natuerliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Taetigkeit handeln.

Private Kundschaft / Konsumentinnen und Konsumenten (B2C): natuerliche Personen, die zu Zwecken ausserhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Taetigkeit handeln.

Mit der Auftragserteilung bestaetigt die Kundschaft, diese AGB gelesen zu haben und vorbehaltlos zu akzeptieren. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Verkaeufer ausdruecklich und schriftlich anerkannt wurden.

Der Verkaeufer kann diese AGB jederzeit aendern; massgebend ist die Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

2. Angaben zum Verkaeufer

Handelsname : LAUSADENT Maksuti

Rechtsform : Einzelunternehmen (Art. 945 OR)

IDE-Nummer : CHE-377.213.348

Eintrag im Handelsregister : 12. Februar 2026

Inhaber : Ardian Maksuti

Taetigkeit : Verkauf von Dentalgeraeten sowie technische Supportleistungen (Support, Wartung, Stoerungsbehebung, Reparatur, Beratung).

Sitz : Chemin des Sauges 26, 1018 Lausanne
Schweiz

E-Mail : info@lausadent.ch

Telefon : +41 79 513 97 01

Website : www.lausadent.ch

3. Produkte und Dienstleistungen

3.1 Produkte

Der Verkaeufer bietet Dentalgeraete, Ausruestungen und Materialien sowie professionelle Softwareloesungen und technischen Support zum Verkauf an.

Die Produkte werden moeglichst praezise beschrieben und dargestellt. Geringfuegige Abweichungen zwischen Beschreibung und gelieferter Ware begruenden keine Haftung des Verkaeufers, sofern sie die wesentlichen Produkteigenschaften nicht substanziell beeintraechtigen.

Die auf der Website gezeigten Fotos und Abbildungen haben keinen verbindlichen Vertragscharakter.

3.2 Dienstleistungen

Der Verkaeufer erbringt technische Supportleistungen, insbesondere: Installation und Inbetriebnahme von Geraeten, Stoerungsbehebung, Reparaturen, praeventive und korrektive Wartung, technischen Support vor Ort und aus der Ferne sowie Beratung und Schulung zur Nutzung der Geraete und Software.

Inhalt, Dauer und Modalitaeten der Dienstleistungen werden fallweise in einer Offerte oder einem separaten Dienstleistungsvertrag festgehalten, der einen integrierenden Bestandteil der Vertragsbeziehung bildet.

4. Bestellungen

4.1 Auftragserteilung

Der Kunde kann Bestellungen ueber die Website des Verkaeufers, per E-Mail, telefonisch oder u-^ber ein anderes zwischen den Parteien vereinbartes Medium aufgeben. Jede Bestellung setzt die vollstaendige und vorbehaltlose Anerkennung dieser AGB voraus.

4.2 Auftragsbestaetigung

Eine Bestellung gilt erst dann als definitiv bestaetigt, wenn sie vom Verkaeufer schriftlich (per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datentraeger) angenommen wurde. Der Verkaeufer behaelt sich vor, Bestellungen aus legitimen Gruenden abzulehnen, insbesondere bei Lieferengpaessen, Unregelmaessigkeiten oder Streitigkeiten aus frueheren Bestellungen.

4.3 Aenderung und Annullierung

Aenderungs- oder Annullierungswuensche muessen dem Verkaeufer moeglichst rasch schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkaeufer entscheidet nach freiem Ermessen u-^ber deren Annahme oder Ablehnung. Im Falle einer nach Bestaetigung akzeptierten Annullierung kann der Verkaeufer dem Kunden bereits entstandene Kosten (Vorbereitung, Transport, Lieferantenbestellungen usw.) in Rechnung stellen.

Fuer individuell hergestellte, speziell bestellte oder personalisierte Produkte ist eine Annullierung oder Rueckgabe nach Auftragsbestaetigung ausgeschlossen.

5. Preise

Die Preise fuer Produkte und Dienstleistungen sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sofern nicht ausdruücklich anders erwaehnt, verstehen sich alle Preise exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Die zum Zeitpunkt der Fakturierung gueltige schweizerische MWST wird zum Nettobetrag hinzugerechnet.

Liefer-, Installations- und Inbetriebnahmekosten sowie weitere zusaetzliche Leistungen sind nicht im Produktpreis enthalten, es sei denn, dies wird in der Offerte oder in der Auftragsbestaetigung ausdruücklich anders festgehalten.

Der Verkaeufer behaelt sich vor, seine Preise jederzeit anzupassen. Massgebend sind die Preise, die in der vom Kunden akzeptierten Offerte oder Auftragsbestaetigung aufgefuehrt sind.

Bei erheblichen Aenderungen der Beschaffungs-, Transport- oder Wechselkurskosten zwischen Offertdatum und Lieferung behaelt sich der Verkaeufer das Recht vor, die Preise nach Ru-^cksprache mit dem Kunden anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den neuen Preis innerhalb einer angemessenen Frist zu akzeptieren oder die Bestellung kostenfrei zu annullieren.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungsmodalitaeten

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen in Schweizer Franken (CHF) ohne Abzug innert dreissig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Bankueberweisung zu bezahlen.

Der Verkaeufer kann bei Sonderbestellungen, hoeheren Auftragswerten oder neuen Kundinnen/Kunden eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.

6.2 Zahlungsverzug, Verzugszins und Mahngebuehren

Bei Zahlungsverzug tritt die Kundschaft gemaess Art. 102 OR in Verzug. Ab Verzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 Abs. 1 OR), unbeschadet eines nachgewiesenen weiteren Schadens.

Der Verkaeufer kann bis zu drei schriftliche Mahnungen versenden:

  • 1. Mahnung: kostenfrei oder bis CHF 10
  • 2. Mahnung: bis CHF 20
  • 3. Mahnung / letzte Fristansetzung: bis CHF 30

Diese Betraege stellen pauschale Verwaltungskosten dar. Weitere gesetzlich zulaessige Inkasso- oder Verfahrenskosten bleiben vorbehalten.

Bei Verzug ist der Verkaeufer berechtigt, Lieferungen und Leistungen auszusetzen, faellige Forderungen sofort einzufordern und neue Bestellungen bis zur vollstaendigen Begleichung abzulehnen.

6.3 Eigentumsvorbehalt

Gemaess Art. 715 und 716 ZGB bleiben gelieferte Produkte bis zur vollstaendigen Bezahlung von Preis, Zinsen und Kosten Eigentum des Verkaeufers. Der Verkaeufer kann den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen lassen.

7. Lieferung und Gefahrenuebergang

7.1 Lieferfristen

Mitgeteilte Lieferfristen gelten als Richtwerte. Eine angemessene Ueberschreitung der Lieferfrist berechtigt weder zur Annullierung der Bestellung noch zu Schadenersatz, ausser im Falle einer offensichtlich ueberschrittenen Frist und nach schriftlicher Mahnung, die innerhalb einer angemessenen Frist ohne Wirkung bleibt (Art. 107 CO).

7.2 Liefermodalitaeten

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse. Sofern nicht anders vereinbart, traegt der Kunde die Transportkosten.

Der Verkaeufer waehlt die aus seiner Sicht geeignetste Transportart, sofern keine vom Verkaeufer akzeptierte, ausdrueckliche Weisung des Kunden vorliegt.

7.3 Gefahrenuebergang

Gemaess Art. 185 Abs. 1 CO geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden ueber, sobald die Produkte dem Transporteur uebergeben werden oder, bei Abholung durch den Kunden, sobald sie zur Verfuegung gestellt werden.

7.4 Pru-^fung bei Empfang

Der Kunde ist verpflichtet, Zustand und Konformitaet der Produkte unmittelbar nach Empfang gemaess Art. 201 CO zu pruefen. Offensichtliche Maengel (beschaedigte Sendungen, fehlende oder nicht konforme Produkte) sind dem Verkaeufer innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als akzeptiert.

8. Technischer Support und Dienstleistungen

8.1 Leistungsumfang

Der Verkaeufer erbringt technische Supportleistungen, einschliesslich unter anderem:

  • Installation und Inbetriebnahme von Dentalgeraeten
  • Stoerungsbehebung und Reparatur von Geraeten (vor Ort oder aus der Ferne)
  • Praeventive und korrektive Wartung
  • Technischer Support per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz
  • Technische Beratung und Unterstuetzung bei der Einfuehrung digitaler Loesungen
  • Schulungen zur Nutzung von Geraeten und Software

8.2 Ausfuehrungsbedingungen

Die Supportleistungen werden fachgerecht und gemaess den in der Branche ueblichen Standards erbracht. Der Verkaeufer verpflichtet sich zu der bei Dienstleistungen geschuldeten Sorgfalt (Sorgfaltspflicht im Sinne von Art. 394 ff. CO, sinngemaess anwendbar).

Vor-Ort-Einsaetze finden in den Raeumlichkeiten des Kunden waehrend der vereinbarten Geschaeftszeiten statt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt einen sicheren Zugang zu den Geraeten sicher und stellt die notwendigen Informationen und technischen Unterlagen bereit.

8.3 Tarifierung

Technische Supportleistungen werden zu den zum Zeitpunkt der Intervention gueltigen Tarifen in Rechnung gestellt, wie sie in der vorgaengigen Offerte kommuniziert wurden. Reise- und Transportkosten sowie Ersatzteile werden, sofern nicht anders vereinbart, zusaetzlich verrechnet.

8.4 Ausschluesse

Der technische Support deckt keine Schaeden ab, die auf unsachgemaessen Gebrauch, Fahrlaessigkeit, nicht autorisierte Aenderungen, Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte, hoehere Gewalt oder normale Abnutzung der Geraete zurueckzufuehren sind.

9. Gewaehrleistung und Haftung

9.1 Allgemeiner Gewaehrleistungsgrundsatz

Der Verkaeufer garantiert die Vertragsgemaessheit der gelieferten Produkte und das Nichtvorliegen von Maengeln im Sinne von Art. 197 ff. OR.

9.2 Gewaehrleistung fuer professionelle Kundschaft (B2B)

Fuer professionelle Kundschaft gilt eine vertragliche Gewaehrleistungsdauer von zwoelf (12) Monaten ab Lieferung, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

9.3 Gewaehrleistung fuer private Kundschaft (B2C)

Fuer private Kundschaft (Konsumentinnen/Konsumenten) gilt eine gesetzliche Mindestgewährleistung von vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferung nach zwingendem schweizerischem Recht. Einschraenkende Klauseln sind gegenueber Konsumentinnen/Konsumenten unwirksam.

9.4 Umfang, Ausschluesse und Vorgehen

Gewaehrleistungsrechte umfassen je nach Sachlage und Gesetz insbesondere Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Minderung.

Von der Gewaehrleistung ausgeschlossen sind im gesetzlich zulaessigen Rahmen:

  • normale Abnutzung und Verschleissteile
  • unsachgemaesse Verwendung entgegen Herstellerangaben
  • nicht autorisierte Aenderungen oder Reparaturen
  • fehlende Wartung, Fahrlaessigkeit, Unfall oder hoehere Gewalt
  • indirekte Schaeden, soweit gesetzlich zulaessig

Die Kundschaft hat die Ware bei Empfang zu pruefen und offensichtliche Maengel unverzueglich zu melden. Verdeckte Maengel sind nach Entdeckung sofort anzuzeigen (Art. 201 OR). Zwingende Konsumentenrechte bleiben vorbehalten.

10. Haftung und Haftungsbeschraenkungen

10.1 Grundsatz

Die Haftung des Verkaeufers ist nur bei nachgewiesener schuldhafter Pflichtverletzung gegeben und richtet sich nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

10.2 Beschraenkungen

Im Rahmen des nach schweizerischem Recht zulaessigen ist die Haftung des Verkaeufers auf den Betrag der betroffenen Bestellung beschraenkt. Der Verkaeufer haftet insbesondere nicht fuer:

  • Indirekte Schaeden, einschliesslich entgangenem Gewinn, Datenverlust, Verlust von Kundschaft oder sonstigen finanziellen Folgeschaeden
  • Schaeden aus unsachgemaessem Gebrauch der Produkte oder Fahrlaessigkeit des Kunden
  • Verzoegerungen oder Leistungsstoerungen, die auf Dritte (Transporteur, Hersteller, Lieferanten) zurueckzufuehren sind
  • Betriebs- oder Produktionsunterbrueche beim Kunden

10.3 Hoehere Gewalt

Der Verkaeufer haftet nicht fuer die teilweise oder vollstaendige Nichterfuellung seiner Pflichten, sofern diese auf ein Ereignis hoeherer Gewalt im Sinne der schweizerischen Rechtsprechung zurueckzufuehren ist, insbesondere: Naturkatastrophe, Epidemie, Krieg, Streik, Rohstoffknappheit, Lieferantenausfall, behoerdliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse.

Dauert ein Fall hoeherer Gewalt laenger als drei (3) Monate, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschaedigung kuendigen, vorbehaltlich der Bezahlung bereits erbrachter Leistungen und gelieferter Produkte.

11. Immaterialgueterrechte

Der Verkauf von Produkten bewirkt keinen Uebergang von Immaterialgueterrechten. Marken, Patente, Designs, Modelle, Software sowie saemtliche technische Dokumentation, die vom Verkaeufer oder von Herstellern zur Verfuegung gestellt werden, verbleiben im ausschliesslichen Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

Der Kunde verpflichtet sich, Software, Handbuecher und technische Dokumentation nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber zu vervielfaeltigen, zu aendern, zu dekompilieren oder zu verbreiten.

12. Datenschutz

Der Verkaeufer bearbeitet Personendaten des Kunden gemaess der Loi fédérale suisse sur la protection des données (LPD, RS 235.1) und ihrer Ausfuehrungsverordnung (OPDo).

Die im Rahmen der Geschaeftsbeziehung erhobenen Daten (Kontaktdaten, Bestell- und Rechnungsdaten) werden ausschliesslich zur Vertragserfuellung, zur Pflege der Kundenbeziehung, zur Fakturierung und gegebenenfalls fuer legitimierte kommerzielle Kommunikation verwendet.

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Loeschung seiner Personendaten und kann diese Rechte mittels schriftlichem Gesuch an den Verkaeufer an der in Artikel 2 angegebenen Adresse ausueben.

Weitere Details zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzrichtlinie auf der Website des Verkaeufers.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, saemtliche technischen, kommerziellen oder finanziellen Informationen, von denen sie im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fuer einen Zeitraum von zwei (2) Jahren weiter.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Anwendbares Recht

Diese AGB sowie jede geschaeftliche Beziehung zwischen Verkaeufer und Kunde unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Uebereinkommens der Vereinten Nationen ueber Vertraege ueber den internationalen Warenkauf (CISG) und sonstiger internationaler Abkommen.

14.2 Gerichtsstand

Saemtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegen der ausschliesslichen Zustaendigkeit der ordentlichen Gerichte des Bezirks Lausanne, Kanton Waadt, Schweiz, vorbehaltlich eines zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands.

14.3 Gütliche Streitbeilegung

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich die Parteien, innerhalb einer angemessenen Frist eine gütliche Einigung anzustreben. Kommt innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Anzeige des Streitfalls keine Einigung zustande, ist jede Partei frei, die zustaendigen Gerichte anzurufen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB bilden zusammen mit den jeweiligen Offerten, Auftragsbestaetigungen und Dienstleistungsvertraegen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle frueheren, muendlichen oder schriftlichen Abreden zum gleichen Gegenstand.

15.2 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zustaendigen Gericht fuer ungueltig oder nicht durchsetzbar erklaert werden, bleibt die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Die ungueltige Bestimmung ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, deren Sinn und wirtschaftliche Tragweite der urspruenglichen Regelung moeglichst nahekommt.

15.3 Verzicht

Das Unterlassen der Ausuebung eines Rechts oder der Geltendmachung einer Bestimmung dieser AGB durch den Verkaeufer ist nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung auszulegen.

15.4 Abtretung

Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkaeufers abtreten. Der Verkaeufer kann seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte abtreten, sofern der Kunde darueber informiert wird.

15.5 Sprache

Diese AGB sind urspruenglich in franzoesischer Sprache verfasst. Im Falle von Uebersetzungen ist ausschliesslich die franzoesische Fassung massgebend.

15.6 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen treten mit ihrer Veroeffentlichung auf der Website des Verkaeufers in Kraft und gelten fuer alle ab diesem Zeitpunkt erteilten Bestellungen.

Letzte Aktualisierung: Februar 2026

LAUSADENT - Chemin des Sauges 26, 1018 Lausanne
Schweiz